Ausblick
Kapitel zurück | Inhalt | > |
Die Entwicklungen innerhalb des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, daß die Naturschutzgebiete am Lech südlich Augsburg - wie manch anderes Naturschutzgebiet in Bayern - einer offensichtlich ständig fortschreitenden E n t w e r t u n g ausgesetzt sind. Besonders schützenswerte Bereiche wären durch Vereinbarungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden festzulegen. Es muß weiterhin eine standortgemäße Auswahl der Holzarten verlangt werden. Selbst geringe Entnahmen von Kies müssen unterbleiben, da hierbei fast immer wertvolle Pflanzengesellschaften betroffen werden. Erst dadurch werden jene Maßnahmen zum Schutze der Natur im Haunstetter Wald einen tieferen Sinn gewinnen, welche die Stadt Augsburg mit der Aufstellung von Polizeiaufsichten bezweckt.
Auch in der K ö n i g s b r u n n e r H e i d e bedarf es dringend einer Ordnung. Insbesondere müßten weitere Aufforstungen unter allen Umständen unterbleiben, da diese den ursprünglichen Charakter dieses Gebiets verfälschen und die wertvolle Flora dezimieren würden. Darüber hinaus müßte erreicht werden, daß die ohne behördliche Genehmigung in jüngster Zeit eingebrachten dichten Pflanzungen alsbald in Horste und Gruppen aufgelöst werden, um der bedrängten wertvollen Pflanzenwelt den Lebensraum zu erhalten. Die unbedingt freizustellenden Flächen wären im Zusammenwirken mit der Höheren Naturschutzbehörde in Augsburg auszuweisen.
In der K i s s i n g e r H e i d e müssen sämtliche durch die unerlaubte Kiesentnahme entstandenen Verunstaltungen (Abraumdepots, Zufahrten, steile Böschungen an der Entnahmestelle) unter Beziehung eines Landschaftsgestalters beseitigt bzw. gemildert werden. Die aufgelassenen Äcker, auf denen sich im Laufe der Zeit weitere Heideflora ansiedeln wird, dürfen auf keinen Fall mehr in irgendwelche Nutzung genommen werden. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, daß das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen auf der Heide künftighin unterbleibt; Polizeiorgane und Bergwacht müßten, vor allem an Sonn- und Feiertagen, Kontrollgänge durchführen, um Zuwiderhandelnde aufzuklären oder im gegebenen Falle zur Anzeige zu bringen. Da es sich fast immer um den gleichen Besucherkreis handelt, kann das gesteckte Ziel erreicht werden.
Königsbrunner Bürger helfen bei den Maßnahmen der Besucherlenkung | Die Schafbeweidung der Hasenheide |
Von den einst großen südbayerischen Heiden, die vor allem in der botanischen Fachwelt auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Berühmtheit erlangt haben, sind heute nur noch relativ geringe Flächen vorhanden: Die Königsbrunner und die Kissinger Heide, die Garchinger Heide nordöstlich von München und einige kleinere geschützte Inseln bei Abensberg (Ndby.) sowie bei Dingolfing und Langenisarhofen an der unteren Isar. Die übrigen, meist winzigen oder auch punktförmigen Restflächen sind in der Mehrzahl kaum mehr lebensfähig. Da es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis sie den Einflüssen der sie umgebenden Kulturlandschaft erliegen oder von dieser völlig aufgesogen sein werden. müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die unter Naturschutz stehenden und heute noch immer repräsentativen Heideflächen auf die Dauer zu erhalten.
Ehrenpflicht für Augsburg!
Die vorliegende Arbeit möge dazu beitragen, daß die Naturschutzbehörden den aufgezeigten Mißständen und negativen Entwicklungen gegenüber in verstärktem Maße wirksam werden. Die für die Schutzgebiete erlassenen Verordnungen sowie § 16 des Naturschutzgesetzes bilden hierfür eine entsprechende Grundlage. Der Chef der Obersten Naturschutzbehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Staatsminister A l f o n s G o p p e l , betonte kürzlich, daß einmalige Schutzbereiche unter allen Umständen erhalten und vor allen Beeinträchtigungen bewahrt werden müssen. Jeder dieser im unmittelbaren Vorfeld der Stadt Augsburg liegende Schutzbereich ist in seiner Art einmalig. jedes einzelne stellt ein Kulturgut dar, dessen Wert in ständigem Steigen begriffen ist. Dies alles ist Grund genug, um zu einer baldigen und endgültigen Ordnung zu kommen.
Seitenanfang |
Kapitel zurück | Inhalt | > |